Förderungen
Ich gebe Ihnen eine Übersicht!
Nachfolgend ist eine Übersicht und eine kurze Beschreibung zu verschiedenen Förderungsprogrammen für Patente, Marken und Designs zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine kurze Zusammenfassung handelt und verbindliche Informationen unter den entsprechenden Internetadressen zu finden sind. Ferner ist keinesfalls ausgeschlossen, dass weitere Förderungsprogramme verfügbar sind.
PATENT.SCHECK:
Weitere verbindliche Informationen diesbezüglich sind unter der Internetadresse der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) (https://www.ffg.at/programm/patentscheck) zu finden. Unter der nachfolgenden Internetadresse ist der sogenannte "Selbsttest zum Patent.Scheck" abrufbar, mit welchem die Voraussetzungen überprüfbar sind (https://www.ffg.at/patentscheck-selbsttest).
Durch das Programm "Patent.Scheck" soll für die Förderberechtigten (Klein- und Mittelunternehmen (KMU), Start-ups bzw. Unternehmen in Gründung) schnell und professionell abgeklärt werden, ob ihre Erfindung patentierbar ist. Diese Förderung kann laufend und ohne Themeneinschränkung von den Förderberechtigten beantragt werden. Anschließend wird gegebenenfalls eine (inter)nationale Patentanmeldung oder das Monitoring von Patentanmeldungen im Bereich der Erfindung gefördert.
PHASE 1 (verpflichtend):
In der verpflichtenden Phase 1 haben die Förderberechtigten im Rahmen des Programms "Patent.Scheck" einmal pro Jahr und "Forschungsidee" die Möglichkeit deren Patentierbarkeit durch das nationale Patentamt abklären zu lassen.
PHASE 2 (optional):
In der optionalen Phase 2 können mit der Förderung zusätzlich Leistungen wie Patentanmeldung / Patentmonitoring bezahlt werden. Die Kosten können sich auf bis zu maximal € 12.500,- belaufen, wobei davon bis zu max. € 10.000,- (das sind 80 %) von der FFG übernommen werden können.
KMU-FOND 2024:
Weitere verbindliche Informationen diesbezüglich sind unter der Internetadresse des Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) (https://www.euipo.europa.eu/de/sme-corner/sme-fund) zu finden.
Bei dem KMU-Fond „Ideas Powered for business“ handelt es sich um ein Finanzhilfeprogramm (Rückerstattungsprogramm), mit welchem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der EU bei dem Schutz ihres geistigen Eigentums unterstützt werden. Der KMU-Fond wird vom 22. Januar 2024 bis zum 6. Dezember 2024 verfügbar sein. Hierbei ist zu beachten, dass die Mittel begrenzt sind und in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben werden.
Im Rahmen des KMU-Fonds werden Gutscheine ausgegeben, mit denen die Gebühren für förderfähige "Aktivitäten" teilweise gedeckt werden können.
Mit dem Gutschein für Marken und Designs (Geschmacksmuster) ist gegebenenfalls eine (verbindliche und weitere Informationen sind der obenstehenden Webseite des EUIPOs zu entnehmen)
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Erstattung von 75 % der Marken- und Geschmacksmustergebühr auf nationaler / regionaler und EU-Ebene möglich.
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Ferner können 50 % der Marken- und Geschmacksmustergebühren außerhalb der EU erstattet werden.
Der höchstmögliche Förderungsbetrag des Gutscheins für Marken und Designs (Geschmacksmuster) beträgt € 1.000,-.
Mit dem Gutschein für Patente ist gegebenenfalls eine (verbindliche und weitere Informationen sind der obenstehenden Webseite des EUIPOs zu entnehmen)
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Erstattung von 75 % der Kosten für eine „Stand der Technik Recherche“,
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75 % Erstattung von Gebühren vor der Erteilung eines Patents (Anmeldung, Recherche und Prüfung), Erteilung und Veröffentlichungsgebühr für den nationalen Schutz in einem EU-Mitgliedstaat.
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Erstattung von 75 % der Anmelde- und Recherchegebühren für europäische Patente, die beim EPA angemeldet werden.
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Erstattung von 50 % der Rechtskosten für die Erstellung und Einreichung europäischer Patentanmeldungen mit einem Höchstbetrag von 2 000 EUR je nach den auf nationaler Ebene für diese Dienstleistungen geltenden Kosten. Die Erstattung unterliegt den folgenden Bedingungen:
möglich.
Der höchstmögliche Förderungsbetrag des Gutscheins für Patente beträgt € 3.500,-.
SFG, AWS und FFG:
Weitere Förderprogramme und verbindliche Informationen diesbezüglich sind unter anderem
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der Internetadresse der Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft m.b.H. SFG (https://www.sfg.at/),
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der Internetadresse der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) (https://www.aws.at/)
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und der Internetadresse der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (https://www.ffg.at/)
zu entnehmen.
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